Der Eisenconstructeur
Emil Jenss war ein Schlosser aus Lübeck, der das englisches Patent 10040
aus dem Jahre 1895 angemeldet hatte. Als Zweck des Patents war angegeben :
A Method of Preparing Frame Models of Various Structures.
Es sollte besonders geeignet sein für Kinder und als Beschäftigungsspiel
schlechthin. Unzählige Modelle könne man davon erstellen.
Die Teile sollten bevorzugt aus Metall gefertigt sein. Aber auch
Walfischknochen wären denkbar. Die Teile sollten durch kleine Schrauben
und Muttern miteinander verbunden werden.
Der gleichmäßige Lochabstand bei den Streifen war nicht Gegenstand des
Patents; wohl aber die Winkelstücke und die Verwendung von Schrauben und
Muttern. Die Streifen können gerade oder gebogen sein und von jeder Länge,
Breite oder Dicke. Das folgende Bild zeigt in Fig. 1 die Teile und in
Fig. 2 eine zusammengebaute kleine Brücke.

Die folgenden Bilder hat mir Mathias Lindenmann zugesendet. Vielen Dank.
Er hat dadurch mitgeholfen, die Geschichte des Metallbaukastens etwas mehr
aufzuhellen.
Das nächste Bild zeigt einen Brückenbaukasten Der Eisenconstructeur nach
dem Jenss-Patent.

Bei den Schrauben beträgt der Gewindedurchmesser 3.15 mm. Die Muttern sind
quadratisch.
Die Bänder sind 1mm dick. Ihre Breite kann 14.6mm, 10.3mm oder 6.3mm sein.
Die Lochung in Längsrichtung kann variieren. So können 3 Löcher eines Bandes
den gleichen Abstand haben, wogegen das 4. Loch einen anderen Abstand hat.
Der Kasten ist 37*50cm groß. Er besteht aus Holz und hat einen Schiebedeckel.
Der links gezeigte kleine Zettel ist auf der Rückseite des Kastendeckels
aufgeklebt. Er identifiziert den Kasten als einen, der dem Jenss-Patent entspricht.
Denn es wird die Nummer und das Jahr des englischen Patentes genannt.
Leider sind die Bauanleitungen und sonstigen Unterlagen verloren gegangen.
Selbst ein Herstellername wurde an keiner Stelle gefunden.
Nach dem eingeklebten Zettel kann man aber auch ersehen, dass es kein
deutsches Patent für den Kasten gab.
Emil Jenss musste sich mit "Deutsches Reichs Gebrauchs-Muster"-Anmeldungen (DRGMs)
begnügen. Denn in Deutschland wurde die Neuheit einer Erfindung von Amts wegen
geprüft. War die Erfindung nicht etwas wirklich Neues, so wurde der Patentantrag
abgelehnt. Man konnte dann nur ein DRGM anmelden.
Sicherlich standen der Patenterteilung für diesen Kasten die beiden Patente des
Julius Weiss von 1892 und 1894 entgegen.
In England gab es diese amtliche Prüfung nicht. Deshalb konnte er dort sein
Patent anmelden.
Hornby hätte in Deutschland die gleichen Probleme gehabt. Seinen Baukasten
"Mechanics Made Easy" hat er in Deutschland wahrscheinlich aus diesem Grund
nicht zum Patent anzumelden versucht. Seine Patentanwälte dürften ihn
entsprechend beraten haben.

Mathias Lindenmann hat aus den Teilen des Kastens eine Brücke gebaut.
Im Kasten sind jedoch noch mehr Teile enthalten, als zu der gezeigten
Brücke benötigt wurden. Man kann also auch Brücken ganz anderer Art damit
erstellen.
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