Diskussion zum Zimmermann-Baukasten
Zumindest hat FW ein Häuschen nach den Patenten von 1903/04 selbst gebaut.
Ob er es vermarktet hat, wissen wir (noch) nicht.
Wer so einen Kasten nach dem Zusatz-Patent von 1904 geschenkt bekam, hat
das Häuschen gebaut, es aber bestimmt nicht wieder zerlegt, sondern weiter
dekoriert. Es stand dann zur Zierde herum.
Etwas später wurde der Karton mit den übrig gebliebenen Teilen entsorgt -
die brauchte man ja nicht mehr. Das war das Ende des Kastens.
Viele Jahre später zerfiel dann das Häuschen und wurde dann auch entsorgt.
Das erklärt etwa, warum man den Kasten nur schwer finden wird.
Es kann aber auch völlig anders gewesen sein.
M.K schrieb zum Zimmermann-Baukasten :
An die Existenz dieses Kastens glaube ich bis zum
Beweis des Gegenteils nicht. Das Patent von 1903 war
sicherlich dazu gedacht, Vorbereitungen für den Einstieg
in den Spielzeugmarkt zu treffen. Zu der damaligen
Zeit war die Angabe "D.R.P." offenkundig ein wichtiges
"Gütesiegel" und Verkaufsargument, so dass jeder, der
ernsthaft in den Markt wollte, (irgend)ein Patent brauchte.
FW war damals bereits 42 Jahre alt und erfahrener
Geschäftsmann.
Aber :
- es gab schon das berühmte Lilienthal-Patent und
- seit Januar 1902 besaß Korbuly das Patent für ein
"Bauspielzeug" (Matador), das sich selbst als Erweiterung des
Lilienthal-Patents um "Elemente zur Erzielung drehender
bezw. schwingender Bewegung" verstand.
Um in dieser Situation doch noch eine Patentierung
zu erhalten, musste FW eine "Lücke" suchen und hat
diese dann mit der "Transformation" von Methoden
aus dem Schreinerhandwerk gefüllt.
Die deutschen Behörden haben schon damals offenbar
gründlich geprüft; wenn ich mich recht erinnere, ist z.B.
Frank Hornby mehrere Jahre wegen des Lilienthal-Patents
erfolglos gewesen.
Nachdem FW (eigentlich Walter W.) zwei Patente
besaß, war das "D.R.P."-Werbe-Problem gelöst.
Auf den "Record"-Kästen der frühen Zeit finden wir
dementsprechend auch den Hinweis: "D.R.P." (obwohl
von den patentierten Ideen meiner Kenntnis
nach nichts mehr in den Kästen wiederzufinden ist).
Walthers haben dann in der Folgezeit mit dem erheblich
einfacheren Erwerb "kleiner" Schutzrechte
(D.R.G.M.) weiter agiert und offenbar 20 Jahre
lang keine D.R.P.s mehr erhalten.
Ende Beitrag von M.K.
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